Was ist das Besondere an der Kindertagespflege?
Die Betreuung in einer professionellen Kindertagespflege ist, wie der Kinderkrippe auch, ein offizielles, staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich als Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.
Die Kindertagespflege weist gegenüber vergleichbaren Betreuungsangeboten (Krippe, Kindergarten) einen entscheidenden Vorteil auf: nämlich eine überschaubare Gruppengröße und die geringere Anzahl an Kindern pro verantwortlicher Betreuungsperson.
Aus pädagogischer Sicht werden die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe optimal unterstützt und die Betreuung des Kindes erfolgt sehr viel intensiver. Somit kann die Kindertagespflegeperson intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern, fordern und begleiten. Darüber hinaus erleichtert Ihnen die hohe Flexibilität der Kindertagespflege die Organisation des familiären Alltags und die grundlegende Betreuung Ihres Kindes.
Ein Platz in der Kindertagespflege ist gesetzlich mit dem in einer Krippe gleichgestellt. Die Anforderungen an die pädagogische Arbeit einer Tagespflegeperson entsprechen den Richtlinien, die auch an Krippenerzieher gestellt werden. Auch die Höhe der Elternbeiträge für Kindertagespflege (Tagesmutter) und Kindertagesstätten sind identisch und unterscheiden sich lediglich in der flexibleren Betreuungsmöglichkeit zu den öffentlichen Einrichtungen. Ebenso gelten die selben Antragsmöglichkeiten auf Zuschüsse für beide Betreuungsformen.
Auf einen Blick zusammengefasst
Vorteile der Kindertagespflege:
PROFESSIONALITÄT: Die Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen.
KLEINE GRUPPEN: Betreuungsgruppen von maximal 5 Kindern pro Tagesmutter oder Tagesvater sind für die Entwicklung von Kindern bis 3 Jahren ideal und ermöglichen so den Kontakt zu einer festen Bezugsperson.
STAATLICHE FÖRDERUNG: Die Kindertagespflege ist ein offizielles Betreuungsangebot der Kommunen und wird vom Jugendamt unterstützt und überwacht.
INDIVIDUELLE LÖSUNGEN: Die Flexibilität der Kindertagespflege garantiert, dass die Bedürfnisse des Kindes und die Ansprüche der Eltern im besonderen Maße berücksichtigt werden.
VERGLEICHBARE KOSTEN: Die Betreuung eines Kindes durch eine Tagespflegeperson unterscheidet sich nicht zu einem Platz in einer Krippe oder einem Kindergarten. Die Höhe der Kosten sind identisch und richten sich nach dem Einkommen der Eltern.